Notrufnummern
Polizei 110
Feuerwehr 112
Rettungsdienst 112
ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
Giftnotruf München 089 19240
Seit Anfang Dezember besitzt die FF Otterskirchen einen Einsatz- und Alarmmonitor, welcher im Gerätehaus montiert ist.
Aber was ist eigentlich ein Einsatz- und Alarmmonitor?
Im Einsatz muss es schnell gehen! Der Einsatz- und Alarmmonitor dient zur Informationsgewinnung und das beschleunigt das Ausrücken der Einsatzkräfte. Das System stellt alle wichtigen Daten zum Einsatz auf einem intuitiv erfassbaren Monitor dar.
Einsatzleiter, Führungskräfte und auch die Mannschaft informieren sich mit einem gezielten Blick über alles Wesentliche:
Führungskräfte können die Informationen auch unterwegs einsehen und damit schon unmittelbar nach der Alarmierung einschätzen, ob für den Einsatz genug Personal bereit steht.
Führungsunterstützung (FU):
Seit dem 01.10.2019 ist die Feuerwehr Otterskirchen Führungsunterstützung bei Großschadenslagen im Landkreis Passau KBI Bereich Nord. Die Führungsunterstützung unterstützt den Einsatzleiter und Kommandant bei einem größeren Einsatz vor Ort.
Der Einsatzleiter leitet alle Einsatzmaßnahmen vor Ort und kann allen eingesetzten Kräften Weisungen erteilen. Ihm steht zur Wahrnehmung seiner Aufgaben am Einsatzort die Führungsunterstützung zur Verfügung. Die Führungsunterstützung hat insbesondere folgende Aufgaben:
Lagebedingt kommen als weitere Aufgaben in Betracht:
Abschnittsführungsstelle (AFS):
Seit dem 01.10.2019 ist die Feuerwehr Otterskirchen der neue Standort für die Abschnittsführungsstelle des Landkreises Passau Nord KBM Bezirk 4/3 für die Region Windorf und Umgebung.
Dieser Bezirk umfasst die komplette Gemeinde Windorf mit den Feuerwehren Otterskirchen, Rathsmannsdorf, Windorf, Schwarzhöring und Gaishofen.
Die Abschnittsführungsstelle (AFS) wird bei schweren Unwetterereignissen, Katastrophen oder anderen großflächigen Schadenslagen alarmiert und durch Personal der der Feuerwehr Otterskirchen besetzt. Die Leitung obliegt Kreisbrandmeister 4/3 Georg Stelzer oder einem stellvertretenden KBM bei dessen Abwesenheit. Die Abschnittsführungsstelle kann auch energieautark arbeiten, Stromversorgung erfolgt bei Stromausfall über eine externe Stromversorgung (Notstrom).
Aufgabe der AFS ist die Dokumentation und Koordinierung der anfallenden Einsätze in diesem Gebiet sowie die logistische Unterstützung.
Die Einsätze werden von der Kreiseinsatzzentrale oder der Leitstelle ILS Passau an die Führungsstellen übermittelt.
Im Landkreis Passau KBI Bereich Nord sind noch sechs weitere Abschnittsführungsstellen stationiert. Diese befinden sich in Hofkirchen, Kirchberg v. W., Tiefenbach, Tittling, Hutthurm und Strasskirchen.
Warnwestenpflicht in Deutschland
Ab 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.
Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder und Wohnmobile bleiben ausgenommen. Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.
Quelle: ADAC
Dienstgrad |
Abzeichen |
Vorausgesetzte Ausbildung oder Dienststellung |
Mützenband |
Feuerwehrmann |
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Mindestalter: 18 Jahre. lt. BayFwG sind keine Voraussetzungen vorgegeben; Über die Ernennung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). |
Kragen- und Mützenabzeichen: altsilber, matt Mützenriemen:Lackleder, 14 mm breit, Farbe einschließlich der Befestigungsknöpfe: schwarz, glänzend Trageweise: Linker Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss. |
Oberfeuerwehrmann |
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Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich. Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen) |
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Hauptfeuerwehrmann |
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Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich. Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen) |
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Löschmeister |
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Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, wird aber normalerweise erst nach Gruppenführerausbildungvergeben. Höchster Dienstgrad lt. Anlage 3 VollzBekBayFwG für stellv. Kommandanten in einer Feuerwehr mit einer Gruppe (bis zu 27 Aktiven). Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen) |
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Oberlöschmeister |
Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, normalerweise aber Gruppenführer. Höchster Dienstgrad lt. Anlage 3 VollzBekBayFwG für Kommandanten einer Feuerwehr mit einer Gruppe (bis zu 27 Aktiven). Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen) |
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Hauptlöschmeister |
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Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, wird aber normalerweise erst nach Zugführerausbildung vergeben (ab Feuerwehren mit mindestens zwei Zügen). Höchster Dienstgrad lt. Anlage 3 VollzBekBayFwG für stellv. Kommandanten in einer Feuerwehr mit 2 oder 3 Gruppen (bis zu 81 Aktiven). Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen) |
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Brandmeister |
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Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, normalerweise aber Zugführer (ab Feuerwehren mit mindesten zwei Gruppen). Höchster Dienstgrad eines Kommandanten einer Feuerwehr mit 2 bis 5 Gruppen. Höchster Dienstgrad eines stellv. Kommandanten einer Feuerwehr mit 4 oder 5 Gruppen. Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen) |
Kragen- und Mützenabzeichen: silber, matt Mützenschnur:Metallkordel, 6 mm dick, 2-fach, verstellbar, Farbe einschließlich der Befestigungsknöpfe: silber, matt Trageweise: Linker Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss. |
Oberbrandmeister |
Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, wird aber normalerweise nur an Verbandsführer der kein Kommandant oder Stellvertreter einer Feuerwehr mit mindestens 12 Gruppen ist, vergeben. Höchster Dienstgrad für stellv. Kommandanten bei Feuerwehren mit 6 - 11 Gruppen. Höchster Dienstgrad für Feuerwehrleute, die kein Kommandant bzw. Stellvertreter sind. Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen) |
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Hauptbrandmeister |
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Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, wird aber normalerweise nur an Verbandsführer, Kommandanten (bei Feuerwehren ab 6 Gruppen oder stellv. Kommandanten (bei Feuerwehren ab 12 Gruppen) vergeben. Für Verbandsführer ohne Führungsfunktion ist dieser Posten normalerweise nicht zu erreichen. Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen) |
Wichtige Regeln für den Umgang mit dem Rettungshubschrauber
1. Gemähtes Gras, Sand, Schotter oder lockerer Schnee werden bei der Landung des Rettungshubschraubers hochgewirbelt, beeinträchtigen die Sicht und können die Sicherheit des Hubschraubers gefährden! Die Auslaufphase des Rotors nach der Landung beträgt etwa zwei Minuten. Solange müssen Autos und Passanten in angemessenem Abstand warten. Es kann lebensgefährlich sein, sich vor der Freigabe durch die Rettungskräfte oder eines Besatzungsmitgliedes in die Nähe des Hubschraubers zu begeben.
2. Vor der Landung herumliegende lose Gegenstände entfernen. Keine Tücher oder sonstige Zeichen auslegen! Verletzte lassen sich am einfachsten mit einer Decke schützen.
3. Annäherung an den Hubschrauber nur von Vorne in gebückter Haltung mit Blickkontakt zum Piloten (der Pilot befindet sich auf dem rechten Sitz). Nicht laufen! Keine Gegenstände über den Kopf halten!
4. Niemals von hinten an den Hubschrauber herangehen! Der schnell drehende Heckrotor ist kaum zu sehen!
5. Wer auf die andere Seite will: Immer vorne um den Rettungshubschraubers herumgehen!
6. Im schrägen Gelände auf unterschiedlichen Abstand des Rotors vom Boden achten! Immer von der Talseite her an den Hubschrauber herangehen!
7. Lose Bekleidungsstücke wie Mützen und Schals sowie Brillen bei Annäherung an den Hubschrauber festhalten! Vorsicht bei langen Gegenstände, achten Sie auf Antennen, Ski, Sondierstangen usw.; lange Gegenstände waagrecht zum Rettungshubschrauber tragen!
8. Für Rettungsdienste und andere Fahrzeuge gilt: Nicht bis an den Hubschrauber heranfahren Gefahrenbereiche beachten!
9. Bei laufendem Rotor begrenzt das Heckleitwerk den Arbeitsbereich beim Be- und Endladen. Hinter dem Heckleitwerk (mit Gefahrenbereich gekennzeichnetes Feld) besteht Lebensgefahr!
10.Rauchverbot und kein offenes Feuer in der Nähe des Rettungshubschraubers!
Ausleuchten von Hubschrauberlandeplätzen
Die Rettungsleitstelle verständigt die Feuerwehreinsatzzentrale, die wiederum die örtlichen
Feuerwehren alarmiert.
Aufgaben der Feuerwehren
Vorbereitung und Absicherung
- Bei der Landung auf Straßen alle Richtungsfahrbahnen sperren
- Landefläche absichern (keine Absperrbänder verwenden!)
- Lose Gegenstände entfernen oder sichern
Ausleuchtung
der Pilot den Verlauf der Leitung, Antennen, usw. erkennen kann.
- Ausleuchtung tief, flach, blendfrei (Stativ nicht ausziehen)
- Bei Sportplätzen Flutlicht einschalten
- Ein Scheinwerfer Kreuz bilden, das zu einem gemeinsamen Mittelpunkt scheint. Hier genügen auch schon die Fahrzeugscheinwerfer, es tun im Zweifelsfall auch die Handscheinwerfer aus den Löschfahrzeugen
Nach der Landung
- Annähern erst wenn der Rotor zum Stehen gekommen ist
- Immer im Blickfeld des Piloten bleiben
- Zugang nur für Einsatzkräfte
Befindet sich der Hubschrauber im Anflug sollte über den Funkkanal des Rettungsdienstes ein Fahrzeug am Landeplatz Kontakt aufnehmen Landeplatz erklären, d.h. in Himmelsrichtungen beschreiben, ohne örtliche Objekte zu erwähnen.
Keine UTM - Koordinaten durchgeben, diese können im Hubschrauber nicht verarbeitet werden.
Sollte ein Fahrzeug mit GPS vor Ort sein, so können dem Piloten die Daten übermittelt werden, mit diesen Werten kann er die Einsatzstelle leicht finden. Anflughindernisse sollten dem Piloten mit-geteilt werden, er kann dann entscheiden ob er am vorgesehen Landeplatz auch runter gehen will.
Die letztendliche Entscheidung über den Landplatz obliegt immer dem Piloten deshalb nicht verärgert sein, wenn er wo anders landet.