Notrufnummern

Polizei   110
Feuerwehr   112
Rettungsdienst   112
ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
Giftnotruf München 089 19240

Wetter

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Quelle: Deutsche Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 01/01/1970 - 01:00 Uhr

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Sicher handeln im Notfall

Sicher handeln im Notfall


Unfälle passieren überall und jederzeit. Ihre Unterstützung als Ersthelfer ist wichtig und notwendig, denn bis die Rettungskräfte am Unfallort eintreffen, verstreichen meist wertvolle Minuten. Nachfolgend die wichtigsten Sofortmaßnahmen bei Verkehrsunfällen und sonstigen Notfällen.

1. Auf Eigenschutz achten
■ Vor jeder Hilfeleistung unbedingt auf die eigene Sicherheit achten.
■ Überblick verschaffen, was geschehen ist.
■ Beurteilen, welche Gefahren drohen.

2. Unfallstelle absichern
Unfallstelle so absichern, dass andere Verkehrsteilnehmer die Gefahr rechtzeitig erkennen und sich keine Folgeunfälle ereignen.
■ Warnblinkanlage einschalten.
■ In sicherem Abstand vor der Unfallstelle halten.
■ Warnweste anlegen.
■ Warndreieck mindestens 100 m vor dem Unfallort aufstellen.
■ Mit Handzeichen zum langsamen Fahren auffordern.

3. Rettung aus der Gefahrenzone
Bei akuten Gefahren sollten Sie die verunglückte Person mit dem „Rautek"-Rettungsgriff aus dem Auto ziehen, wenn dies für
Sie gefahrlos möglich ist.
■ Fahrzeugtür öffnen, den Betroffenen beobachten und ansprechen.
■ Zündung ausschalten, Sicherheitsgurt öffnen.
■ Vorsicht: Bei nicht ausgelöstem Airbag den eigenen Kopf niemals zwischen Armaturenbrett und Körper des Unfallopfers bringen.
■ Darauf achten, dass die Füße nicht eingeklemmt sind.
■ Den Betroffenen in Sitzflächenhöhe von außen umgreifen und dessen Rücken zu sich hindrehen.
■ Einen Unterarm des Unfallopfers vor dessen Bauch legen.
■ Mit beiden Händen durch die Achselhöhlen den Unterarm umfassen.
■ Den Betroffenen vom Sitz an einen sicheren Ort ziehen.

4. Notruf
Notruf so früh wie möglich absetzen. Dazu im Mobilfunknetz europaweit die 112 wählen. Inhalt des Notrufs:
■ Wo geschah es?
■ Was geschah?
■ Wie viele Personen sind betroffen?
■ Welche Art der Erkrankung/Verletzung liegt vor?
■ Warten auf Rückfragen!
■ Gegebenenfalls Hinweis auf Gefahrengüter am Unfallort.

5. Zustand des Verletzten feststellen
Um Lebensgefahr für den Betroffenen erkennen zu können, müssen Sie die lebenswichtigen Funktionen überprüfen.
■ Bewusstsein: Ist er ansprechbar? Bewegt er sich? Reagiert er?
■ Atmung: Atemwege in Rückenlage frei machen durch Neigen des Kopfes nach hinten und Anheben des Kinns. Beobachten, ob der
Brustkorb sich hebt und senkt. Oder mit der Wange prüfen, ob ein Luftstrom spürbar ist.

6. Seitenlage bei Bewusstlosigkeit
Ist das Unfallopfer bewusstlos und atmet normal, bringen Sie es in die stabile Seitenlage.
■ Legen Sie den nahen Arm angewinkelt nach oben.
■ Die Hand des fernen Arms an die zu Ihnen zeigende Wange des Betroffenen legen und festhalten.
■ Fernen Oberschenkel (nicht am Kniegelenk) greifen, Bein anwinkeln und damit den Betroffenen zu sich hindrehen.
■ Oben liegendes Bein rechtwinklig zur Hüfte legen (3. Bild von oben).
■ Kopf nach hinten strecken, Mund leicht öffnen.
■ Regelmäßig Atmung prüfen. Bei Atemstillstand Betroffenen sofort in Rückenlage bringen und mit Herz-Lungen-Wiederbelebung beginnen.

7. Wiederbelebung bei Atemstillstand
Durch den Wechsel von Herzdruckmassage und Atemspenden wird derKreislauf des Unfallopfers aufrechterhalten. Sofern Sie noch keinen
Notruf abgesetzt haben, tun Sie dies vor Beginn der Wiederbelebung.
■ In Höhe des Brustkorbs neben dem Betroffenen knien.
■ Übereinanderliegende Handballen auf das untere Drittel des Brustbeins (= Brustmitte) des Verletzten legen (linkes Bild unten).
■ Mit gestreckten Armen das Brustbein kräftig rund fünf Zentimeter nach unten drücken, danach vollständig entlasten.
■ Brustbein 30 Mal schnell (mind. 3 Mal in 2 Sekunden) hintereinander nach unten drücken.
■ Danach: Atemwege durch Neigen des Kopfes nach hinten öffnen.
■ Nase des Betroffenen zuhalten, Mund bei angehobenem Kinn öffnen.
■ Einatmen und Lippen dicht um den Mund des Betroffenen legen.
■ Eine Sekunde lang Luft in den Mund des Betroffenen blasen, sodass sich dessen Brustkorb sichtbar hebt.
■ Beatmung wiederholen, wenn sich der Brustkorb gesenkt hat.
■ Wiederbelebung (30 Herzdruckmassagen, 2 Beatmungen) kontinuierlich so lange weiterführen, bis professionelle Helfer übernehmen
oder der Betroffene normal zu atmen beginnt.

8. Bedrohliche Blutung/Helmabnahme
Zum Eigenschutz Einmalhandschuhe anziehen. Bedrohliche Blutungen wenn möglich durch einen Druckverband oder (am Oberarm) durch
Abdrücken der Schlagader stillen. Eventuell eintretenden Schock durch Hochlagerung der Beine bekämpfen (nicht bei Kopfverletzungen).
Wenn ein Zweiradfahrer bewusstlos ist, muss der Schutzhelm abgenommen werden. Den Helm sehr vorsichtig und - wenn möglich -
durch zwei Helfer abnehmen. Wichtig: Halswirbelsäule durch Stützen des Nackens so gerade und stabil wie möglich halten.

Merke! keine Bewusstlosigkeit
+ normale Atmung
= stabile Seitenlage

Bewusstlosigkeit
+ Atemstörung/Atemstillstand
= Herz-Lungen-Wiederbelebung

Quelle: ADAC


Wärmebildkamera

Einsatz der Wärmebildkamera

 

75 Prozent Zeitersparnis bei der Menschenrettung

Schon dieser erfolgreiche Ausgang eines Feuerwehreinsatzes spricht für die Anschaffung von Wärmebildkameras. Versuche haben ergeben, dass sich die Zeit für die Personensuche um bis zu 75 Prozent verkürzen lässt - eine entsprechende Ausbildung der Feuerwehrleute in der Interpretation der Wärmebilder vorausgesetzt.

Deutsche Feuerwehren haben mittlerweile ähnliche Erfahrungen gemacht. Doch wofür kann man die Kameras noch einsetzen?


Mit Hilfe der Wärmebildkamera lassen sich bereits von außen vielfach der Brandherd, die Ausbreitungsrichtung des Brandes sowie eine Änderung in der Brandentwicklung erkennen. Dabei ist zu beachten, dass die Kameras nicht "durch Wände sehen" können. Sie empfangen aber die Wärmestrahlung, die an die Oberfläche der Objekte geleitet wird und zeigen die Stellen, an denen sich Wärme staut: Fenster- und Maueröffnungen, Lücken zwischen Dachziegeln, aus Containern. Dies kann mitunter mit bloßem Auge noch gar nicht erkennbar sein. Mit diesen Informationen kann der Einsatzleiter die Lage des Brandherdes sowie das Stadium des Feuers besser bestimmen und danach die Angriffsrichtung oder zum Beispiel die Standorte von Überdrucklüftern festlegen.

Taktik bei der Suche nach Opfern

Mit der Wärmebildkamera lassen sich vermisste Personen selbst im dichtesten Brandrauch schnell und sicher finden. Beim Absuchen von Räumen sollte immer von unten nach oben vorgegangen werden: zuerst den Boden, dann Wände und Möbel und zum Schluss ein prüfender Blick an die Decke. Dabei erkennt der vorgehende Trupp ohne Zeitverzug, ob es in dem Raum weitere Türen oder Fenster gibt (auch als eigener Rückzugsweg), ob Schränke oder Betten vorhanden sind, (besonders Kinder verstecken sich häufig) oder ob Gefahrenstellen lauern, die im Rauch nicht zu erkennen sind: Löcher im Boden, Schächte, herabhängende Elektrokabel von Deckenlampen etc. Wichtig: Der Trupp sollte sich nie einzig und allein auf die Kamera verlassen, sondern sich mit der Feuerwehrleine immer noch den Rückzugsweg sichern. Insbesondere bei großen Räumen, wie Fabrik- und Lagerhallen, Konzert- und Theatersälen, Tiefgaragen oder Sporthallen, bieten die Kameras einen nicht zu schlagenden Zeitvorteil bei der Suche nach Opfern. Zeit, die Leben retten kann.


Personensuche nicht nur in brennenden Gebäuden

Doch nicht nur bei der Suche nach Personen in brennenden oder verqualmten Räumen leistet die Kamera wertvolle Hilfe. Auch im Gelände, bei Dunkelheit oder schlechter Sicht lässt sich Zeit sparen. Steht nach einem Verkehrsunfall nicht genau fest, wie viele Personen im Fahrzeug gesessen haben, kann ein Blick auf die Sitze schnell Klarheit bringen. Hat jemand auf einem Sitz gesessen, zeigt sich ein "Wärmeabdruck" im Polster. Vorausgesetzt, es ist nicht zu viel Zeit vergangen.


Auffinden von Glutnestern, gezielterer Löschangriff

Brandherde lassen sich über das Wärmebild wesentlich schneller lokalisieren. Auch in Dehnfugen, Zwischendecken, Heustapeln, Schüttgütern, Silos etc. Beobachten Sie die Wirkung des Wasserstrahles mit der Kamera: Werden helle (=heiße) Flächen nicht dunkel, ist entweder die Wassermenge zu gering oder die Zielrichtung falsch. Werden sie dunkel (=kühl), hat der Löschangriff Erfolg. Generell gilt: Ein Mann beobachtet mit der Kamera und gibt dem Strahlrohrführer Anweisungen. Der Angriffstrupp kann nach dem Öffnen von Türen auch sofort erkennen, ob heiße und damit zündfähige Gase aus dem Brandraum strömen. Einem Flashover kann dann gezielter mittels Rauchgaskühlung vorgebeugt werden.

Auch im Löscheinsatz kann die Wärmebildkamera außerhalb von Gebäuden gute Dienste leisten. Bei Waldbränden ist zum Beispiel trotz starker Rauchentwicklung das Erkennen von Brandherden problemlos möglich. Verborgene Glutnester unter der Erde lassen sich aufspüren und gezielt ausheben. Einsatzkräfte können gezielt überwacht und vor auftretenden Gefahren rechtzeitig gewarnt werden. Dazu bietet sich der Kameraeinsatz aus der Luft oder vom Korb einer Drehleiter aus an. Eventuell sogar mit Fernübertragung zu einem ELW.

Bei einer Brandwache oder Nachlöscharbeiten kann mit der Kamera das Brandobjekt gezielt nach vorhandenen Glutnestern abgesucht werden. So kann einem erneuten Brandausbruch schon wesentlich früher begegnet werden. Jedoch gilt auch hier, sich nicht nur auf das Kamerabild zu verlassen, sondern mit der Hand nachzuprüfen.

Quelle: Feuerwehrmagazin


        

 

 

Rettungskarte

ie Rettungskarte

 

- Rat für Retter -

Moderne Autotechnik bietet mehr Sicherheit, erschwert aber teilweise die rasche Befreiung der Insassen. Wo an der Karosserie Spreizer und Schere anzusetzen sind, welche Vorsichtsmaßnahmen nötig sind, um Airbags nicht nachträglich auszulösen, ist den Einsatzkräften nicht immer bekannt. Für schnellere Rettung sorgt die vom ADAC eingeführte und als Standard gesetzte Rettungskarte. Diese soll einheitlich hinter der Fahrersonnenblende angebracht werden bis flächendeckend in ganz Europa eine elektronische Datenübermittlung an die Unfallstelle möglich ist.

1. Drucken Sie die Rettungskarte Ihres Fahrzeuges in Farbe aus, damit Problembereiche klar erkennbar sind (Wenn Sie Ihre Rettungskarte nicht selbst in Farbe ausdrucken können, hilft Ihnen Ihre ADAC Geschäftsstelle).

2. Prüfen Sie anhand der Typbezeichnung und dem Foto, ob die ausgedruckte Rettungskarte Ihrem Fahrzeug entspricht. Es wird immer die maximal mögliche Airbagausstattung dargestellt.

3. Befestigen Sie die Rettungskarte nur hinter der Fahrer-Sonnenblende, denn dieser Ort wurde für Rettungskräfte international kommunizert. Falten Sie sie vorher mit der bedruckten Seite nach innen, um ein Ausbleichen zu verhindern.

4. Aufkleber „Rettungskarte im Fahrzeug“ am linken oberen oder unteren Rand der Windschutzscheibe anbringen. Den Aufkleber gibt es in jeder ADAC-Geschäftsstelle.

 

Mehr Infos unter

www.adac.de/rettungskarte

 

 

 

Rettungsgasse

Rettungsgasse bilden

 

Vorsorge treffen – 
Bildung der Rettungsgasse bereits bei Stau


Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.

Bildergebnis für rettungsgasse

Bereits bei stockendem Verkehr muss die Bildung einer Rettungsgasse angestrebt und offen gehalten werden. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu schaffen.

Nach einem Unfall zählt jede Minute! Jede Minute, die die Überlebenschance von Unfallopfern erhöht. Und jeder von uns kann Opfer eines Unfalls werden. Bitte tragen Sie mit dazu bei, schnelle Hilfe zu ermöglichen. Da der Standstreifen nicht für Einsatzfahrzeuge geeignet ist – er ist nicht überall durchgehend ausgebaut, zudem können Pannenfahrzeuge den Weg versperren – ist die Bildung einer Rettungsgasse von entscheidender Bedeutung. Freie Durchfahrt nur für Einsatzfahrzeuge. Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich mit Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen: Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, Arzt- und Abschleppfahrzeuge.

Blaulicht & Sirene – Was tun?
Wenn Sie Fahrzeuge mit Sondersignalen hören oder sehen …

- verringern Sie die Geschwindigkeit

- versuchen Sie herauszufinden, aus welcher Richtung die Einsatzfahrzeuge kommen

- setzen Sie den Blinker, um den Verkehrsteilnehmern und Rettungsfahrzeugen - 

  mitzuteilen, zu welcher Seite Sie ausweichen möchten

- halten Sie im Zweifelsfall an, aber richten Sie Ihr Fahrzeug möglichst parallel zur  

  Fahrtrichtung aus, damit nicht das Heck Ihres Fahrzeugs in die Rettungsgasse

  hineinragt

- halten Sie ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann, lassen Sie, wenn möglich, die

  Standspur frei

 

- achten Sie vor der Weiterfahrt darauf, ob noch weitere Einsatzfahrzeuge folgen

 

Quelle: ADAC

Rauchmelderpflicht Bayern

Bildergebnis für rauchmelderpflicht bayern

 

Bayerisches Staatsministerium des Innern

 

Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern 

Postfach 22 00 36 • 80535 München

...

Hinweise zur Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen

 

Der Bayerische Landtag hat am 29.11.2012 mit dem Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Baukammerngesetzes beschlossen, für Neubauten und den Bestand von Wohnungen eine gesetzliche Rauchwarn-melderpflicht einzuführen. Der neue Art. 46 Abs. 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) erhöht den Brandschutz von Wohnungen durch eine Verpflichtung zur Schaffung einer Frühwarneinrichtung, mit der Wohnungsbrände frühzeitig bemerkt und Menschleben gerettet werden können.


Ab wann gilt die Verpflichtung?

Für neue Wohnungen gilt die Verpflichtung mit Baubeginn ab dem 01.01.2013 - außer für Wohnungen in Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 BayBO, wie z.B. in Hochhäusern. In diesen speziellen Fällen ist nicht der Baubeginn, sondern das Datum der Baugenehmigung maßgeblich.

Alten- und Pflegeeinrichtungen, Heime oder Unterkünfte fallen nicht unter diese spezielle Regelung für Wohnungen. An diese Einrichtungen können als Sonderbauten aber weitergehende Sicherheitsanforderungen, wie z.B. die Installation von Brandmeldeanlagen, gestellt werden.

 

Gibt es eine Übergangsfrist?

Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31.12.2017 entsprechend nachzurüsten. Unter die Nachrüstpflicht fallen alle Wohnungen, mit deren Bau vor dem 01.01.2013 begonnen wurde, oder für die, im Fall eines Sonderbaus, die Baugenehmigung vorher erteilt wurde.

 

Wer ist für die Installation und Betriebsbereitschaft verantwortlich?

Für die Installation der Rauchwarnmelder sind die Bauherren und bei vorhandenen Wohnungen die Eigentümer verantwortlich. Die Verpflichtung der Eigentümer erstreckt sich auch auf den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Rauchwarnmelder durch neue Geräte.

Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist, wie für auch für andere Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b BayBO verfahrensfrei.

Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Bei Mietwohnungen liegt es also in der Regel in der Verantwortung der Mieter als den Wohnungsbesitzern, zum Beispiel einen Batteriewechsel an den Rauchwarnmeldern rechtzeitig durchzuführen.

Eine staatliche Überprüfung des Einbaus und wiederkehrende Kontrollen, wie sie die Sicherheitsanlagenprüfverordnung

für sicherheitstechnische Anlagen in Sonderbauten vorschreibt, sind – schon wegen des unverhältnismäßigen Aufwandes, den eine derartige Regelung bedeuten würde – nicht vorgesehen. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Verpflichteten, für die Installation sowie für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder Sorge zu tragen.

 

Wo müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Grundsätzlich gehören Rauchwarnmelder an die Zimmerdecke, da sich Brandrauch immer zuerst unter der Decke sammelt. Bei offenen Verbindungen innerhalb der Wohnung, wie bei Treppen über mehrere Geschosse, ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren.

 

Was muss beim Kauf beachtet werden?

Rauchwarnmelder, die in Deutschland in Verkehr gebracht und gehandelt werden dürfen, müssen eine CE-Kennzeichnung mit Angabe der nach der Bauproduktenrichtlinie harmonisierten Produktnorm DIN EN 14604 „Rauchwarnmelder“ tragen.

 

Wie müssen Rauchwarnmelder installiert und betrieben werden?

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Genaue Angaben zur Standortwahl, Montage und Wartung sind in den Herstelleranweisungen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarnmeldern geliefert werden müssen.

Nach diesen Anleitungen können Rauchwarnmelder von Jedermann einfach mit Schrauben, Dübeln oder Spezialklebstoff montiert werden; eine Fachkraft ist weder für das Installieren noch für das Warten erforderlich. Allerdings müssen die Informationen der Hersteller auch den Mietern bereitgestellt werden, damit sie die in der Regel jährlich erforderliche Inspektion der Rauchwarnmelder und die Funktionsprüfung der Warnsignale sowie gegebenenfalls den Austausch der Batterien durchführen können.

 

Wird eine mögliche Fehlalarmierung verrechnet?

Wenn Nachbarn oder Passanten die Feuerwehr rufen, weil sie einen Rauchwarnmelder hören, der aufgrund eines technischen Mangels oder der Detekti on von Staub oder Dampf anschlägt, darf ihre Aufmerksamkeit und Umsicht nicht zu Nachteilen führen. Gemäß Art.28 Abs. 2 Nr. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz kann Kostenersatz nur verlangt werden bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung der Feuerwehr.

 

Ergänzende Hinweise und Empfehlungen:

Rauchwarnmelder können über Netzstrom oder mit Batterie betrieben werden. Bei Geräten mit Batteriebetrieb ist zu unterscheiden zwischen solchen, die mit handelsüblichen Batterien betrieben werden, die vom Benutzer auszuwechseln sind, und solchen, mit fest eingebauten Langzeitbatterien; letztere müssen bei leeren Batterien komplett ausgetauscht werden. Bei allen Betriebsarten sollte jedenfalls das vom Hersteller empfohlene Datum für den Austausch der Geräte beachtet werden, da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder photoelektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa zehn Jahren sinkt.

Für Gehörlose gibt es Rauchwarnmelder, die mit Blitzeinrichtungen und Rüttelkissen verbunden werden. Diese Geräte sind als Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm förderfähig.

Die Förderung kann bei der zuständigen Bewilligungsstelle beantragt werden: bei Mietwohnungen bei der jeweiligen Bezirksregierung, bei Eigenwohnraum bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde. Es gilt eine Bagatellgrenze von 1.000 Euro.

5W Fragen bei Notruf 112

5W-Fragen bei NOTRUF 112

Notrufnummer gilt europaweit

Mit der Einführung der integrierten Leitstelle (ILS) seit 01.06.2012 in Passau gibt es nur noch eine einheitlliche Notrufnummer für Feuerwehr und Rettungsdienst, welche über Festnetz oder Mobil ohne Vorwahl unter der einheitlichen Rufnummer 112 erreicht werden kann.

Damit die Rettungsleitstelle die geeigneten Rettungsmittel einsetzen kann, sind einige Informationen erforderlich. Gehen Sie nach folgendem Schema vor und warten Sie am Schluss auf alle Fälle auf Rückfragen des Leitstellenpersonals.

 

1. Wo ist es passiert?

- genauer Notfall-Ort

- Straßenname

- Hausnummer/Stockwerk

- Kilometerangabe

- Fahrtrichtung (bei Autobahn)

 

2. Was ist passiert?

- welche Art von Notfall?

- welche Fahrzeuge sind beteiligt?

 

3. Wieviele viele Verletzte/Betroffene und welche Art von Verletzungen?

 

4. Wer meldet?

- Name

- Telefonnummer für Rückruf

 

5. Warten auf Rückragen!

 

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