Dienstgrad |
Abzeichen |
Vorausgesetzte Ausbildung oder Dienststellung |
Mützenband |
Feuerwehrmann |
|
Mindestalter: 18 Jahre. lt. BayFwG sind keine Voraussetzungen vorgegeben; Über die Ernennung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). |
Kragen- und Mützenabzeichen: altsilber, matt Mützenriemen:Lackleder, 14 mm breit, Farbe einschließlich der Befestigungsknöpfe: schwarz, glänzend Trageweise: Linker Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss. |
Oberfeuerwehrmann |
|
Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich. Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen) |
|
Hauptfeuerwehrmann |
|
Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich. Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen) |
|
Löschmeister |
|
Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, wird aber normalerweise erst nach Gruppenführerausbildungvergeben. Höchster Dienstgrad lt. Anlage 3 VollzBekBayFwG für stellv. Kommandanten in einer Feuerwehr mit einer Gruppe (bis zu 27 Aktiven). Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen) |
|
Oberlöschmeister |
Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, normalerweise aber Gruppenführer. Höchster Dienstgrad lt. Anlage 3 VollzBekBayFwG für Kommandanten einer Feuerwehr mit einer Gruppe (bis zu 27 Aktiven). Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen) |
||
Hauptlöschmeister |
|
Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, wird aber normalerweise erst nach Zugführerausbildung vergeben (ab Feuerwehren mit mindestens zwei Zügen). Höchster Dienstgrad lt. Anlage 3 VollzBekBayFwG für stellv. Kommandanten in einer Feuerwehr mit 2 oder 3 Gruppen (bis zu 81 Aktiven). Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen) |
|
Brandmeister |
|
Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, normalerweise aber Zugführer (ab Feuerwehren mit mindesten zwei Gruppen). Höchster Dienstgrad eines Kommandanten einer Feuerwehr mit 2 bis 5 Gruppen. Höchster Dienstgrad eines stellv. Kommandanten einer Feuerwehr mit 4 oder 5 Gruppen. Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen) |
Kragen- und Mützenabzeichen: silber, matt Mützenschnur:Metallkordel, 6 mm dick, 2-fach, verstellbar, Farbe einschließlich der Befestigungsknöpfe: silber, matt Trageweise: Linker Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss. |
Oberbrandmeister |
Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, wird aber normalerweise nur an Verbandsführer der kein Kommandant oder Stellvertreter einer Feuerwehr mit mindestens 12 Gruppen ist, vergeben. Höchster Dienstgrad für stellv. Kommandanten bei Feuerwehren mit 6 - 11 Gruppen. Höchster Dienstgrad für Feuerwehrleute, die kein Kommandant bzw. Stellvertreter sind. Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen) |
||
Hauptbrandmeister |
|
Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, wird aber normalerweise nur an Verbandsführer, Kommandanten (bei Feuerwehren ab 6 Gruppen oder stellv. Kommandanten (bei Feuerwehren ab 12 Gruppen) vergeben. Für Verbandsführer ohne Führungsfunktion ist dieser Posten normalerweise nicht zu erreichen. Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen) |