Aktuelles

Dienstgrad

Abzeichen

Vorausgesetzte Ausbildung oder Dienststellung

Mützenband

Feuerwehrmann

 

Mindestalter: 18 Jahre. lt. BayFwG sind keine Voraussetzungen vorgegeben; Über die Ernennung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG).

Kragen- und Mützenabzeichen:

altsilber, matt

Mützenriemen:Lackleder, 14 mm breit, Farbe einschließlich der Befestigungsknöpfe: schwarz, glänzend

Trageweise: Linker Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.

Oberfeuerwehrmann

 

Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich. Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen)

Hauptfeuerwehrmann

 

Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich. Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen)

Löschmeister

 

Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, wird aber normalerweise erst nach Gruppenführerausbildungvergeben. Höchster Dienstgrad lt. Anlage 3 VollzBekBayFwG für stellv. Kommandanten in einer Feuerwehr mit einer Gruppe (bis zu 27 Aktiven). Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen)

Oberlöschmeister

Oberlöschmeister

Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, normalerweise aber Gruppenführer. Höchster Dienstgrad lt. Anlage 3 VollzBekBayFwG für Kommandanten einer Feuerwehr mit einer Gruppe (bis zu 27 Aktiven). Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen)

Hauptlöschmeister

 

Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, wird aber normalerweise erst nach Zugführerausbildung vergeben (ab Feuerwehren mit mindestens zwei Zügen). Höchster Dienstgrad lt. Anlage 3 VollzBekBayFwG für stellv. Kommandanten in einer Feuerwehr mit 2 oder 3 Gruppen (bis zu 81 Aktiven). Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen)

Brandmeister

 

Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, normalerweise aber Zugführer (ab Feuerwehren mit mindesten zwei Gruppen). Höchster Dienstgrad eines Kommandanten einer Feuerwehr mit 2 bis 5 Gruppen. Höchster Dienstgrad eines stellv. Kommandanten einer Feuerwehr mit 4 oder 5 Gruppen. Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen)

Kragen- und Mützenabzeichen:

silber, matt

Mützenschnur:Metallkordel, 6 mm dick, 2-fach, verstellbar, Farbe einschließlich der Befestigungsknöpfe: silber, matt

Trageweise: Linker Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.

Oberbrandmeister

Oberbrandmeister

Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, wird aber normalerweise nur an Verbandsführer der kein Kommandant oder Stellvertreter einer Feuerwehr mit mindestens 12 Gruppen ist, vergeben. Höchster Dienstgrad für stellv. Kommandanten bei Feuerwehren mit 6 - 11 Gruppen. Höchster Dienstgrad für Feuerwehrleute, die kein Kommandant bzw. Stellvertreter sind. Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen)

Hauptbrandmeister

 

Voraussetzungen lt. BayFwG nicht erforderlich, wird aber normalerweise nur an Verbandsführer, Kommandanten (bei Feuerwehren ab 6 Gruppen oder stellv. Kommandanten (bei Feuerwehren ab 12 Gruppen) vergeben. Für Verbandsführer ohne Führungsfunktion ist dieser Posten normalerweise nicht zu erreichen. Über die Beförderung entscheidet der Kommandant (bzw. Stellvertreter für den Kommandanten) der Freiwilligen Feuerwehr (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Beförderungskriterien legt jede einzelne Wehr für sich fest (z. B. Beförderung nach Dienstzeit oder besuchten Lehrgängen bzw. Ausbildungen)